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AGB

AGB
 

§ 1. Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich

1.
Diese AGB gelten für über den Online-Marktplatz begründete Geschäftsbeziehungen zwischen AURUM Nurmuhamad Paul  und ihren Kunden. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

2.
Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen berufliche Tätigkeit handelt.

3.
Von den hier vorliegenden AGB abweichende, diesen entgegenstehende oder sie ergänzende Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2. Vertragsschluss

1.
Sämtliche Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie sonstige Änderungen, wie etwa Änderungen in der Form, Farbe und / oder im Gewicht, bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Auch die in den Produktbeschreibungen enthaltenen Gewichts- und Maßangaben, Zeichnungen, Erläuterungen, Beschreibungen und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte und daher ebenso wie genannte Lieferfristen nicht verbindlich.

2.
Der Abschluss eines Kaufvertrages erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von AURUM  Nurmuhamad Paul   zu vertreten ist insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit Zulieferern.
Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert; die Gegenleistung wird unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.

§ 3. Vergütung, Liefer- und Versandbedingungen

1.
Die angegebenen Preise sind ausnahmslos Bruttopreise; d.h. es sei den sie haben sich als Händler registrieren lassen und beinhalten sämtliche Preisbestandteile, einschließlich aller Steuern ausser Händlerregistrierung insbesondere die gesetzliche Umsatzsteuer.

2.
Alle Preise gelten , wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Sowohl bei der Versendung von Waren im Inland als auch ins Ausland fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an. Deren Höhe richtet sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben und sind zusätzlich zum Kaufpreis zu zahlen.
Wird vom Kunden eine Transportversicherung ausdrücklich verlangt oder ist eine solche durch AURUM  Nurmuhamad Paul   zwingend vorgesehen, ist AURUM Nurmuhamad Paul     berechtigt, die dadurch bedingten Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.

3.
Die Wahl der Versandart erfolgt, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde, nach Wahl von AURUM Nurmuhamad Paul. 

4.
AURUM Nurmuhamad Paul   ist zu Teilleistungen grundsätzlich berechtigt, soweit sich für den Kunden daraus keine wesentlichen Nachteile ergeben.

5.
Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf auch bei frachtfreier Lieferung mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

6.
Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, lagert AURUM Nurmuhamad Paul    die Sachen auf Kosten und Gefahr des Kunden; weitergehende Rechte bleiben unberührt.

§ 4. Zahlungsbedingungen

1.
Der Kunde kann grundsätzlich per Vorkasse oder Nachnahme Rechnung zahlen. AURUM Nurmuhamad Paul   behält sich jedoch das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Maßgeblich sind die näheren Angaben innerhalb der Angebotsseite.

2.
Der Kunde verpflichtet sich, alle Rechnungsbeträge spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist dabei der Eingang des Betrages bei der von AURUM Nurmuhamad Paul    vorgesehenen Zahlstelle. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.AURUM Nurmuhamad Paul     behält sich jedoch vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

3.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch AURUM Nurmuhamad Paul    anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5. Eigentumsvorbehalt

1.
Die Ware ist bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum von AURUM Nurmuhamad Paul.

2.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.

3.
Der Kunde ist bis zu der vollständigen Bezahlung verpflichtet, AURUM Nurmuhamad Paul    einen Zugriff Dritter auf die Ware (z.B. im Falle einer Pfändung) sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur VerfüguALng zu stellen, die zur Wahrung der Rechte AURUM Nurmuhamad Paul  erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum AURUM Nurmuhamad Paul    hin zu weisen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

4.
AURUM Nurmuhamad Paul    ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Absatz 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

5.
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern oder im Rahmen eines Werkvertrages zu verwenden. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind dem Kunden nicht gestattet.
Der Kunde tritt AURUM Nurmuhamad Paul    bereits jetzt sämtliche Forderungen ab, die ihm aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder einem sonstigen Rechtsgrund gegenüber Dritten zustehen, die Abtretung wird hiermit angenommen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt die Befugnis AURUM Nurmuhamad Paul   , die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon aber unberührt. AURUM EUROPE KG   verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies der Fall, kann AURUM Nurmuhamad Paul    verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die hierfür notwendigen dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilt. Die durch die Geltendmachung der Rechte des Vorbehaltseigentums bei AURUM Nurmuhamad Paul   entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

6.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der nicht bezahlten Ware durch den Kunden wird stets für AURUM Nurmuhamad Paul   vorgenommen. Erfolgt eine Verarbeitung der Vorbehaltsware mit AURUM Nurmuhamad Paul    nicht gehörenden Sachen, erwirbt AURUM Nurmuhamad Paul    an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der bzw. den anderen verarbeiteten Sache(n). Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen,AURUM Nurmuhamad Paul     nicht gehörenden Sachen vermischt wird. Ist die Sache des Kunden infolge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind sich der Kunde und AURUM Nurmuhamad Paul   einig, dass der Kunde an AURUM Nurmuhamad Paul anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nimmt AURUM Nurmuhamad Paul  hiermit an.
Das infolge der Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung entstandene Allein- oder Miteigentum verwahrt der Kunde für AURUM Nurmuhamad Paul.

7.
AURUM Nurmuhamad Paul verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dabei AURUM Nurmuhamad Paul.

§ 6. Rückgaberecht

Verbrauchern steht in Bezug auf gekaufte Waren ein Rückgaberecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:

1. RückgaberechtDer Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und der Belehrung über das Rückgaberecht. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann der Verbraucher die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform – also z.B. per Brief, Fax oder Email erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

AURUM Nurmuhamad Paul 

Ludwigstrasse 32, 32312 Lübbecke

2. Ausschluss
Das Rückgaberecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB nicht bei Verträgen

* zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten
würde,
* zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
* zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten oder
* zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder
* die in der Form von Versteigerungen geschlossen werden.

3. Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangener Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

§ 7. Schlussbestimmungen

1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

2.
Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Geschäftssitz AURUM Nurmuhamad Paul   .

3.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenso der Geschäftssitz AURUM Nurmuhamad Paul . Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. AURUM Nurmuhamad Paul   ist aber berechtigt, wahlweise am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.

4.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.